Safer shipping
Der Umgang mit Gefahrgütern ist besonders sensibel. Für uns bedeutet er eine Herausforderung an Zuverlässigkeit und Sorgfalt. So sind beispielsweise die meisten unserer Schiffe doppelwandig gebaut, das bedeutet eine hohe Sicherheit für Ihre Ware und die Umwelt.
„Responsible care” ist unsere Leitlinie. Das setzt die konsequente Identifikation aller Mitarbeiter mit ihrer Aufgabe voraus. Unser Ziel ist die völlige Fehlervermeidung, nur so können Sie wirklich sicher sein und ein ruhiges Gewissen haben.
Unsere Disponent:innen, Fahrer:innen und alle Mitarbeiter:innen der Verlademannschaft werden in regelmäßigen Schulungen mit den aktuellsten gesetzlichen Regelungen, den neuesten Standards und Techniken vertraut gemacht. Die Einhaltung dieser Standards wird permanent überwacht.
Was bieten wir Ihnen
Contargo verfügt über langjährige Erfahrung im Transport und Umgang mit gefährlichen Gütern. Wir sind unter anderem nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN 14001 zertifiziert und haben alle Abläufe und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Gefahrgütern in unser Managementsystem eingebunden.
Wir verfügen über qualifiziertes Personal, dass wir regelmäßig intern und extern schulen und weiterbilden. Sämtliche von uns eingesetzten Binnenschiffe, Züge und LKW verfügen über die notwendigen Zulassungen und Ausrüstungen für den Transport von gefährlichen Gütern in Containern. Durch unser modernes Kommunikationsnetz wird die lückenlose Weitergabe aller notwendigen Informationen gewährleistet. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Regelungen werden durch unsere internen und externen Betriebsbeauftragten regelmäßig überprüft. Wir sorgen für die sichere und pünktliche Beförderung der uns übergebenen Gefahrgüter.
Was brauchen wir von Ihnen?
Damit wir Ihnen eine sichere und pünktliche Beförderung garantieren können, benötigen wir Ihre Mithilfe.
Folgende Informationen sind erforderlich:
- Klassifizierung der zu befördernden Gefahrgüter
- UN-Nummer
- Bestätigung, dass die Beschaffenheit des Gutes, die Versandstücke, die Container/Tankcontainer den Vorschriften (ADN, IMDG-Code etc.) entsprechen
- Bezeichnung des Gutes nach den Gefahrgutvorschriften, sowie Produktname und technische Bezeichnung
- Containernummer
- Anzahl der Versandstücke und Gesamtgewicht
- Schriftliche Weisungen für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen (Unfallmerkblatt)
- Name und Anschrift des Absenders und Empfängers der Ware
- Besondere Anweisungen für den Beförderer (z.B. Fahrwegsbestimmungen)
Um Fehler und Missverständnisse auszuschließen übermitteln Sie uns diese Angaben bitte grundsätzlich schriftlich.
Kürzel | Bezeichnung | Verkehrsträger | Geltungsbereich |
GGBefG | Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter | Straße, Wasser, Schiene, Luft | Rahmengesetz National, BRD |
GGVSEB | Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern *) | Straße, Schiene, Binnengewässer | Verordnung national, BRD |
ADR | Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße | Straße | International (in allen ADR Vertragsstaaten) |
RID | Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter | Schiene | International (in allen RID Vertragsstaaten) |
ADN | Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation intérieure” | Binnenschiff | Rhein |
IMDG-Code | International Maritime Dangerous Goods Code | Seeschiff | International |
ICAO-TI | Technical lnstructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air | Luft | International |
GGVSE | Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn | Straße, Schiene | National, BRD |
GGKontrollV | Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen | Straße | National, BRD |
GGVBinSch | Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt | Binnenschiff | National, BRD |
Sollten Sie Fragen zum Gefahrguttransport mit Containern haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Definition Gefahrgut
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können, und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Beispiele für „Gefährliche Güter”:
- Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper
- Gase und Gasgemische
- Entzündbare flüssige und feste Stoffe und Gemische selbstentzündlichen Stoffe
- Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Entzündend (oxydierend, bzw. brandfördernd) wirkende Stoffe und organische Peroxide
- Giftige (toxische) Stoffe
- Ansteckungsgefährliche (infektiöse) Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
- Wasser- und umweltgefährdende Stoffe
Gefahrgutklassen
Gefahrgüter werden in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Diese Klassen kennzeichnen die Hauptgefahren, die von einem Gefahrgut ausgehen können. Daneben gibt es Unterklassen, die die Sekundärgefahren beschreiben.
Warum ist die richtige Einstufung von Gefahrgütern wichtig?
Die Vorschriften und Regelungen im Gefahrgutbereich sind auf die Zuordnung der Gefahrgüter zu einer bestimmten Klasse, Gruppe und Stoffnummer -UN-Nummer- aufgebaut. Anhand dieser Bezeichnungen, sowie einiger weiterer Angaben, wie Gewicht, und Verpackungseinheit, können alle weiteren wichtigen Vorschriften, Verhaltensweisen, Anforderungen für den Transport korrekt bestimmt werden.
Wer klassifiziert Gefahrgüter?
Ob es sich bei einem Transportgut um ein Gefahrgut handelt und wie zu klassifizieren ist, entscheidet der (Ur-) Absender des Transportgutes. Dieser kennt das Transportgut und die enthaltenen Stoffe und kann somit eine korrekte Einstufung vornehmen. Sind Hersteller und Absender nicht identisch, hat der Hersteller dem Absender die notwendigen Informationen zu übergeben.
Der Absender muss allen weiteren, am Transport Beteiligten, die notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen nur dann transportiert werden, wenn diese namentlich ausdrücklich zum Transport freigegeben sind.
Gefahrgüter werden weltweit transportiert. Dementsprechend groß ist die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften. Es gibt für Gefahrgüter sehr umfangreiche nationale und internationale Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Vorschriften.
Die Anforderungen an die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung, die technische Ausrüstung von Beförderungsmitteln beim Transport von gefährlichen Gütern werden hier genau beschrieben. Organisatorische Maßnahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten sind in den Regelwerken sowie internen Prozessbeschreibungen festgelegt.
Aus historischen Gründen sind die Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger -Schiene, Straße, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt, Luftfahrt- separat beschrieben. In der Vergangenheit hat man diese verschiedenen Vorschriften mehr und mehr harmonisiert.
Die Regelungen unterliegen einer ständigen Anpassung an neue Anforderungen und Gegebenheiten.
Ihr Ansprechpartner
Frank Weisbecker
Head of Corporate Services
Fon:
+49 621 178 25 200
Mobil:
+49 172 630 3 200
E-Mail: fweisbecker(at)contargo.net